Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
gemäß Art. 28 DSGVO – pxos als Auftragsverarbeiter
Präambel
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (nachfolgend „AVV") regelt die datenschutzrechtlichen Pflichten zwischen dem Verantwortlichen (der Brand, nachfolgend „Auftraggeber") und dem Auftragsverarbeiter (pxos, betrieben von Johannes Kröger, nachfolgend „Auftragnehmer") im Rahmen der Nutzung der pxos-Plattform.
Der AVV wird Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Hauptvertrags über die Nutzung der pxos-Plattform und gilt für alle Tätigkeiten, bei denen der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet.
§ 1 Vertragsparteien
Dieser AVV gilt für alle Unternehmen und Einzelpersonen (nachfolgend „Auftraggeber"), die sich auf der pxos-Plattform registrieren und die Dienste von pxos nutzen. Mit der Registrierung und Akzeptanz der Nutzungsbedingungen kommt dieser AVV automatisch zwischen dem Auftraggeber und dem nachfolgenden Auftragnehmer zustande.
Rosenhagen 7
19348 Perleberg OT Rosenhagen
Deutschland
johannes@twynk.io
§ 2 Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
Der Auftragnehmer verarbeitet im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten zum Zweck der Bereitstellung der pxos-Plattform, insbesondere:
- Erstellung und Ausspielung dynamischer Post-Purchase-Seiten via QR-Code
- Anbindung an die Shopify-API des Auftraggebers zur Personalisierung von Inhalten
- Technische Verarbeitung von SMS-Opt-in-Daten (sofern vom Auftraggeber aktiviert)
- Erfassung anonymer Nutzungsdaten (Scan-Events, Session-Daten)
Die Verarbeitung beginnt mit Vertragsabschluss und endet mit Kündigung des Hauptvertrags oder auf schriftliche Weisung des Auftraggebers.
§ 3 Art der Daten und Kategorien betroffener Personen
Kategorien betroffener Personen
- Endkunden des Auftraggebers (Käufer/innen der Brand)
- Mitarbeitende des Auftraggebers (soweit als pxos-Nutzer registriert)
Kategorien personenbezogener Daten
- Bestelldaten aus Shopify (Name, Adresse, Bestellnummer, Produktinformationen)
- Mobilfunknummern (sofern SMS-Opt-in aktiviert, auf Basis ausdrücklicher Einwilligung)
- Technische Nutzungsdaten (IP-Adresse, Gerätekategorie, Zeitstempel – anonymisiert)
- Zugangsdaten der pxos-Nutzerkonten (E-Mail, verschlüsseltes Passwort)
§ 4 Weisungsrecht des Auftraggebers
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers. Der Auftraggeber erteilt Weisungen in Textform (E-Mail genügt).
Ist der Auftragnehmer der Ansicht, dass eine Weisung gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, hat er den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Ausführung der betreffenden Weisung bis zur Klärung auszusetzen.
§ 5 Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer verpflichtet sich insbesondere zu:
- Verarbeitung personenbezogener Daten ausschließlich im Rahmen dieses AVV und der erteilten Weisungen
- Sicherstellung der Vertraulichkeit durch Verpflichtung aller mit der Datenverarbeitung betrauten Personen
- Umsetzung und Aufrechterhaltung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO (siehe Anlage 1)
- Unverzügliche Meldung von Datenschutzverletzungen an den Auftraggeber, spätestens binnen 24 Stunden nach Bekanntwerden
- Unterstützung des Auftraggebers bei der Erfüllung von Betroffenenrechten (Auskunft, Löschung, Berichtigung)
- Löschung oder Rückgabe aller personenbezogenen Daten nach Vertragsende gemäß Weisung des Auftraggebers
- Bereitstellung aller erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung dieses AVV
§ 6 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
Der Auftragnehmer hat folgende technische und organisatorische Maßnahmen implementiert:
Zugangs- und Zugriffskontrolle
- Authentifizierung aller Nutzer via Supabase Auth (gehashte Passwörter, optionale 2FA)
- Row-Level Security (RLS) in der Datenbank – Datentrennung zwischen Workspaces auf Datenbankebene
- Zugriff auf Produktionssysteme ausschließlich für autorisierte Personen
Übertragungssicherheit
- Alle Datenübertragungen verschlüsselt via HTTPS/TLS (TLS 1.2 mindestens)
- Hosting über Vercel Edge Network mit automatischer HTTPS-Erzwingung
Verfügbarkeit und Integrität
- Datenbankinfrastruktur auf AWS EU-Region Frankfurt (eu-central-1) via Supabase
- Regelmäßige automatisierte Datenbank-Backups
- Monitoring und Fehler-Logging
Datentrennung
- Strikte Mandantentrennung – jede Brand (Workspace) sieht ausschließlich eigene Daten
§ 7 Einsatz von Subauftragsverarbeitern
Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer die allgemeine Genehmigung zum Einsatz der folgenden Subauftragsverarbeiter:
440 N Barranca Ave #4133, Covina, CA 91723, USA
Zweck: Hosting, Edge-Netzwerk, CDN
Datenübermittlung in die USA auf Basis von Standardvertragsklauseln (SCC)
USA (Datenhaltung in AWS EU-Region Frankfurt, eu-central-1)
Zweck: Datenbankinfrastruktur, Authentifizierung, Dateispeicher
Victoria Avenue, Pembroke HM 08, Bermuda
Zweck: API-Anbindung zur Abfrage von Bestelldaten (auf Weisung des Auftraggebers)
Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über beabsichtigte Änderungen hinsichtlich der Hinzuziehung oder Ersetzung von Subauftragsverarbeitern. Der Auftraggeber hat das Recht, gegen solche Änderungen Einspruch zu erheben.
§ 8 Betroffenenrechte
Soweit der Auftraggeber zur Erfüllung von Betroffenenrechten (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit) die Mitwirkung des Auftragnehmers benötigt, unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber im zumutbaren Rahmen. Anfragen sind zu richten an: johannes@twynk.io.
§ 9 Datenpannen und Meldepflichten
Der Auftragnehmer meldet dem Auftraggeber Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens jedoch binnen 24 Stunden nach Bekanntwerden. Die Meldung enthält mindestens:
- Art der Datenpanne und betroffene Datenkategorien
- Ungefähre Anzahl betroffener Personen und Datensätze
- Wahrscheinliche Folgen der Verletzung
- Ergriffene oder vorgeschlagene Maßnahmen
Die Meldepflicht des Auftraggebers gegenüber der Aufsichtsbehörde (Art. 33 DSGVO, 72-Stunden-Frist) bleibt unberührt.
§ 10 Vertragsende und Datenlöschung
Nach Beendigung des Hauptvertrags löscht oder gibt der Auftragnehmer alle personenbezogenen Daten zurück, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Auftraggeber wählt zwischen Rückgabe und Löschung und teilt dies dem Auftragnehmer in Textform mit. Die Löschung wird auf Anfrage schriftlich bestätigt.
§ 11 Haftung
Für Schäden, die durch eine nicht den Weisungen des Auftraggebers entsprechende Verarbeitung entstehen, haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe von Art. 82 DSGVO. Im Übrigen gilt die Haftungsregelung des Hauptvertrags.
§ 12 Sonstiges
Änderungen und Ergänzungen dieses AVV bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses AVV unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
§ 13 Unterzeichnung
Mit Abschluss des Hauptvertrags (z. B. durch Registrierung und Akzeptanz der Nutzungsbedingungen auf pxos) gilt dieser AVV als abgeschlossen und verbindlich unterzeichnet.